Die EG-Öko Audit Verordnung und seine Zertifizierung.

Die Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung, kurz EG-Öko-Audit-Verordnung, ist seit dem 29. Juni 1993 europaweit in Kraft und gilt seit Mitte 1995 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union. In Deutschland ist die Begutachtung und Registrierung von gewerblichen Betrieben und Unternehmen nach der Öko-Audit- bzw. EMAS-Verordnung seit der Schaffung der dafür notwendigen nationalen rechtlichen Grundlage mit dem Umweltauditgesetz (UAG) vom 7. Dezember 1995 möglich.

Zielsetzung:
Die EG-Öko-Audit-Verordnung ist ein Schritt in Richtung einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung in Europa. Die Verordnung gibt Unternehmen die Möglichkeit, die eigene Rolle und Verantwortung sowohl für die Stärkung der Wirtschaft als auch für den Schutz der Umwelt wahrzunehmen, indem sie gewerblichen Unternehmen ein in ganz Europa gültiges Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung schafft. Ziel ist, neben der eigentlich selbstverständlichen Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Förderung eines kontinuierlichen ökologischen Verbesserungsprozesses in den Betrieben und Unternehmen. Durch den steten Ausbau des Umweltmanagementsystems soll eine kontinuierliche Verringerung der Umweltauswirkungen, d.h. der tatsächlichen Ressourcenverbräuche und Emissionen des jeweiligen Unternehmensstandorts, erreicht werden.

Anforderungen:
Für die Einführung und Aufrechterhaltung des Umweltmanagementsystems müssen folgende drei Anforderungsbereiche berücksichtigt werden:
Einhaltung der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Anwendung der besten verfügbaren Technik, soweit diese wirtschaftlich vertretbar ist.
Einhaltung der selbst gesetzten Umweltstandards.

Das Öko-Audit-System wurde bei uns Mitte 1998 eingeführt, die Zertifizierung erfolgte im Januar 1999.

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